Zusammenfassung: Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das 2. Gewaltschutzgesetz, BGBl I 2009/40 vor, das am 1.6.2009 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz sollen Kinder vor Gewalt im sozialen Nahraum besser geschützt werden und der staatliche Schutz der Rechte von Kindern weiter ausgebaut werden. Vorgestellt werden neben den Änderungen im Zivilrecht - wie z.B. den Schutz vor Gewalt und vor Eingriffen in die Privatsphäre im Bereich der Exekutionsordnung, Aspekte der Prozessbegleitung, der Zeugen- und Opferschutzmaßnahmen in der ZPO - u.a. auch der neue Straftatbestand der fortgesetzten Gewaltausübung im § 107b StGB.