Zusammenfassung: Der BGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die rechtliche Zulässigkeit von zwischen Ehegatten im Ehevertrag abgeschlossenen Scheidungsfolgenvereinbarungen zu befassen. Ist eine Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs nichtig und kann dieser die Gesamtnichtigkeit des Ehevertrags zur Folge haben? In einer Anmerkung beleuchtet Dr. Deixler-Hübner gegenständliche Entscheidung sowohl aus deutscher als auch aus österreichischer Sicht.