Zusammenfassung: Die Autorin prüft, ob die Mutter eines unehelichen Kindes auch für sich selbst einen Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater geltend machen kann. Dabei lehnt sie eine analoge Anwendung des § 68a Abs 1 EheG über die Gewährung eines verschuldensunabhängigen Unterhalts für bloße Lebensgemeinschaften ab, hält aber einen Ersatzanspruch gemäß § 1042 ABGB für den auf die Kinderbetreuung rückführbaren Verdienstentgang für denkbar.