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Editorial

EditorialMichael Holoubek, Stephan SchwarzerÖZW 2017, 53 Heft 2 v. 15.3.2017

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!

Spricht man im Alltag über Verwaltungsstrafen, so hat man üblicherweise – wie die einschlägige Verwaltungsmaterie in anderen Ländern ja auch genannt wird – Ordnungswidrigkeiten vor Augen: die meisten von uns werden wohl schon einmal mit einer Verwaltungsstrafe wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung im ruhenden Verkehr belegt worden sein. Und sind wir uns ehrlich: wir können mit einer solchen Bestrafung wegen "Bagatellunrechts" leben.

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