Liebe Leserinnen und Leser,
Die generationenübergreifende Vermögensplanung ist häufig nicht auf ein Land beschränkt. Einzelne Vermögensbestandteile mögen sich im Ausland befinden, Konten bei ausländischen Banken geführt werden, Gesellschaften, an denen der Erblasser beteiligt ist, ihren Sitz im Ausland haben. Auch Erben, Vermächtnisnehmer oder Stiftungsbegünstigte sind möglicherweise im Ausland ansässig. In solchen Fällen treten regelmäßig kollisionsrechtliche Fragestellungen auf; und ebenso sind Informationen über die möglicherweise anzuwendenden Auslandsrechtsordnungen ebenfalls nützlich, um die eigenen Planungen auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.