Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 ist nunmehr seit 1.1.2017 – und damit seit etwa einem halben Jahr – in Kraft. Entscheidungen zum neuen Erbrecht sind bisher jedoch noch keine ergangen. Das JEV hat dem Erbrecht im Allgemeinen und der Erbrechtsreform im Besonderen in den letzten beiden Jahren bereits mehrfach (Heft 4/2015, 2/2016, 4/2016, 1/2017) einen Schwerpunkt gewidmet. Mit der Veröffentlichung einer von den Herausgebern ua verfassten Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zur Erbrechtsreform, war das JEV überhaupt die erste Fachzeitschrift, die sich diesem Thema widmete.