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Editorial

EditorialSusanne Kalss, Christopher CachJEV 2016, 149 Heft 4 v. 5.1.2017

Nun sind es nur mehr ein paar Tage, dass die große Erbrechtsnovelle am 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Die rund eineinhalbjährige Vakanz eröffnete den meisten die Gelegenheit, ihr Vermögen zu ordnen und Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen entsprechend den neuen Regelungen zu gestalten. Sollte dies noch nicht geschehen sein, so sollte dies jetzt rasch geprüft werden. Zum Teil sind einfach zusätzliche Vorschriften einzuhalten, wie beim fremdhändigen Testament. Jedenfalls werden die nächsten Monate und Jahre zeigen, inwieweit die neue Rechtslage wirkt und inwieweit inhaltliche Liberalisierungen, etwa bei der Pflichtteilsdeckung, in der Praxis genutzt werden, um das Vermögen entsprechend zu regeln und den Berechtigten zuzuweisen.

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