Dient der Kaufvertrag des Leasingnehmers mit dem Fahrzeughändler nur der Spezifikation des Fahrzeuges, tritt der Leasinggeber - der den Kauf mittels Leasings finanziert - in den Kaufvertrag ein, entsteht bei einem Fahrzeug mit (unzulässiger) Abschalteinrichtung nur beim Leasinggeber ein Schaden.

