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Abgrenzung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2026/99ecolex 2026, 185 Heft 3 v. 27.3.2026

Zur Abgrenzung zw Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht müssen Bestandverträge im Rahmen eines Vergleichs der typischen Merkmale der Vertragstypen darauf untersucht werden, welche Elemente in einer Gesamtbetrachtung überwiegen. Wesentlich ist, welchen Umständen die größere wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Eine Betriebspflicht ist ein für das Vorliegen einer Unternehmenspacht sprechendes Element.

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