1. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der EK vom 10. 7. 2023 über das EU-US Data Privacy Framework (DPF) ist rechtmäßig. Er steht im Einklang mit Art 45 Abs 2 DSGVO unter Berücksichtigung der Art 7, 8 und 47 GRC.
2. Der mit dem DPF neu geschaffene Data Protection Review Court (DPRC) bietet hinreichende Garantien zur Gewährleistung seiner Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.

