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Honoraranspruch eines Rechtsanwalts

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturKatharina Pötzecolex 2026/8ecolex 2026, 27 Heft 1 v. 5.2.2026

1. Der Vertrag eines Rechtsanwalts mit seinen Klienten ist idR als Bevollmächtigungsvertrag (nur im Einzelfall als Werkvertrag) zu qualifizieren, der auch konkludent zustande kommen kann.

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