Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Grundlagen der Geltendmachung und Durchsetzung der Haftung von Politikern. Insbesondere wird dabei auf den Interessenkonflikt eingegangen, der dadurch entsteht, dass jene Person, die nach der Verfassung als oberstes Organ die Weisungsspitze bildet und damit in ihrem Verantwortungsbereich auch die Entscheidung über die Geltendmachung eines Haftungsanspruchs des Bundes wegen eines Fehlverhaltens zu treffen hat, selbst als Adressat eines möglichen Haftungsanspruchs in Betracht kommen kann. Mit dem Beitrag soll ein sachgerechter Vorschlag zur Auflösung dieses Interessenkonflikts erfolgen.

