Nicht zuletzt durch die Fälle und treten auch wieder Fragen nach der zivilrechtlichen (schadenersatzrechtlichen) Verantwortung von Politikerinnen und Politikern in den Vordergrund, wobei gerade der Fall - wie zu zeigen ist - letztlich nichts mit einer zu tun hat. Der nachfolgende Beitrag versucht eine grobe zivilrechtliche Begriffs- und Standortbestimmung zu einigen der einschlägigen Problemstellungen. (FN )

