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Unzulässige Preiserhöhungen: Verbandsklage gegen Fitness-Studio

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturBernhard Tonningerecolex 2026/30ecolex 2026, 43 - 44 Heft 1 v. 5.2.2026

1. Die in § 29 Abs 1 KSchG aufgezählten Verbände sind zu jeder Verbandsklage nach den §§ 28, 28a KSchG aktiv legitimiert; einer "Rechtfertigung der Klagsführung", wie bei den in § 29 Abs 2 KSchG angeführten Verbänden anderer MS durch den (statutarischen) Zweck des Kl, bedarf es nicht.

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