Definitiv falsch ist es, Gesetzesvorhaben, die auf aktuelle Entwicklungen reagieren, reflexartig mit dem Killerargument "Anlassgesetzgebung" zu überziehen. Denn es ist sicher die eigentümlichste Aufgabe der Legislative, auch ad hoc - für uns alle leitend - einzugreifen,
Abstract aus ecolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

