1. Die datenschutzrechtlichen Pflichten nach Art 5 Abs 2 und Art 24 bis 26 DSGVO des Anbieters eines Online-Marktplatzes als Verantwortlicher umfassen die Verpflichtung,
mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Anzeigen, die sensible Daten enthalten, vor deren Veröffentlichung identifiziert werden,

