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Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung durch KI-Modellanbieter

New Technologies & DigitalisierungRechtsprechungJudikaturThomas Rainer Schmittecolex 2026/171ecolex 2026, 322 - 323 Heft 4 v. 27.4.2026

1. Wenn urheberrechtlich geschützte Gegenstände (hier: Liedtexte) in KI-Modellen reproduzierbar enthalten sind (memorisiert werden), stellt dies eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung dar.

2. Durch die Memorisierung sind die Werke in den Parametern des KI-Modells verkörpert und können mittelbar wahrnehmbar gemacht werden, wobei unschädlich ist, dass die Werke dabei zerlegt werden.

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