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Ein privat organisiertes "Drift-Training" ist keine kraftfahrsportliche Veranstaltung iSd Art 6 ABK/RV 2019

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAlexander Figlecolex 2026/16ecolex 2026, 30 Heft 1 v. 5.2.2026

Eine privat organisierte Fahrveranstaltung ("Drift-Training") ist keine kraftfahrsportliche Veranstaltung iSd Art 6 ABK/RV 2019, wenn es dabei nicht zu Zeitaufzeichnungen oder Wertungen - also einem Wettbewerb - kommt, sondern der Zweck darin liegt, einen Rundkurs mit kontrollierten Driftbewegungen wiederholt zu befahren. Der Risikoausschluss ist daher nicht erfüllt.

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