Am 11. 4. 2024 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die VO 2024/2019 (EU) veröffentlicht, mit welcher die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union geändert wurde. Kurz darauf folgten Änderungen an den Verfahrensordnungen des Gerichtshofs und des Gerichts. Die größten Änderungen waren die Verschiebung der Kompetenz zur Entscheidung von gewissen Vorabentscheidungsverfahren vom EuGH zum EuG sowie damit einhergehend die Einführung von Vorabentscheidungskammern und (ständigen) Generalanwälten am Gericht. Dieser Beitrag thematisiert und erklärt diese Satzungsänderungen und die damit zusammenhängende Änderung der Verfahrensordnungen und bildet zum Schluss einen kurzen Überblick über die bisherigen Auswirkungen dieser Reform.

