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Präklusion der Überprüfung des Mietzinses nach einer Erhöhung gemäß § 45 MRG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2026/14ecolex 2026, 29 Heft 1 v. 5.2.2026

1. § 45 Abs 1 letzter Satz iVm § 16 Abs 8 MRG bezieht sich nur auf das konkrete, die Präklusivfrist auslösende Anhebungsbegehren und den dort genannten erhöhten Hauptmietzinsbetrag. Wird dieser nicht fristgerecht angefochten, ist dieser Betrag ab diesem Zeitpunkt der der Höhe nach geschuldete Hauptmietzins.

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