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Erforderlicher Umfang der Angaben in der Aufforderung zur Schiedsrichterbestellung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturNora Perchthalerecolex 2026/147ecolex 2026, 271 - 272 Heft 4 v. 27.4.2026

Bei den nach § 587 Abs 4 ZPO erforderlichen Angaben ist kein strenger Maßstab anzusetzen. Es ist jedenfalls notwendig, dass das Begehren für den Gegner so weit umschrieben wird, dass er erkennen kann, was von ihm verlangt wird.

18 ONc 4/25w

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