Der Beitrag prüft die für den Fernabsatz von Versicherungsprodukten relevanten Subsidiaritätsregelungen, die mit dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026) neu eingeführt werden. Mit dem VerbRÄG 2026 werden das Fern- und Auswärtsgeschäftsgesetz (FAGG) novelliert und das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) aufgehoben. Der Fernabsatz von Finanzdienstleistungen - und damit auch Versicherungsprodukten - wurde damit vollharmonisiert.

