Gesetzgeberisch blieb es im Jahr 2025 im UVP-Recht weitgehend ruhig. Eingefügt in den dritten Abschnitt des UVP-G wurden durch BGBl I 2025/35 Vorgaben zur Umsetzung der RL (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Allerdings gab es wieder einige bemerkenswerte Entscheidungen des EuGH und der österreichischen Gerichte. Einige ausgewählte werden nachstehend dargestellt.

