Der OGH hat in der Entscheidung 8 Ob A 56/25f - soweit absehbar - das erste Mal zu der in einem Teil der Lehre vertretenen Auffassung Stellung genommen, dass eine Vergeltungskündigung analog nach § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG auch dann angefochten werden könne, wenn der AG den geltend gemachten Anspruch erfüllt hat. Der OGH ist dieser Ansicht nicht gefolgt. (FN )
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