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Der Grundsatz locus regit formam actus im Lichte der Digitalisierung Insbesondere aus der Sicht des Art 11 Rom I-VO

Schwerpunkt Die notarielle Beurkundung im digitalen ZeitalterBeitragAufsatzHelmut Heiss, Rhea Specognaecolex 2025/90ecolex 2025, 183 - 185 Heft 3 v. 27.3.2025

Gemäß § 8 öIPRG sowie Art 11 Rom I-VO findet für die Frage der Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts neben dem Geschäftsstatut alternativ das Recht des Vornahmeorts Anwendung. Die fortschreitende Digitalisierung und die zunehmende Möglichkeit der elektronischen Erfüllung von Formvorschriften stellen die Alternativanknüpfung an den Vornahmeort gemäß § 8 öIPRG respektive Art 11 Rom I-VO fundamental in Frage. Der vorliegende Beitrag erörtert mögliche Reformansätze zur Neugestaltung der kollisionsrechtlichen Regelung. (FN )

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