vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgeschlossenheit des Richters wegen Verwandtschaft mit Parteienvertreter oder Substituten

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2025/478ecolex 2025, 892 Heft 12 v. 19.12.2025

1. In erweiterter Auslegung des § 20 Abs 1 Z 2 JN anerkennt die Rsp des OGH außer dem dort umschriebenen Verwandtschafts- und Schwägerschaftsverhältnis zu den Prozessparteien auch ein solches Verhältnis zu den Parteienvertretern als Ausschließungsgrund. Nach dieser Rsp hat also auch ein Verwandtschaftsverhältnis des Richters zum Bevollmächtigten einer Partei die Ausschließung des Richters iSd § 20 Abs 1 Z 2 JN zur Folge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!