In Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechungsübersichten des Autors (FN ) liefert dieser Beitrag eine Zusammenschau der zwischenzeitlichen Entwicklungen in der hgRsp zum Transparenzgebot. Es handelt sich dabei um einen indikativen Überblick, der - wie gehabt - keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Zusammenfassend kann man dazu festhalten, dass zuletzt wieder überdurchschnittlich viele Klauseln die (hohe) Hürde der Transparenz gemäß § 6 Abs 3 KSchG überwinden konnten. Davon wurden in die nachstehende Übersicht nur jene E aufgenommen, bei denen die jeweils festgestellte für sich einen eigenständigen Mehrwert für die einschlägige Kautelarpraxis (quasi als zur transparenten Klauselgestaltung) haben könnte. Angesichts dieser Entwicklung von einer Judikaturwende zu sprechen, scheint aber verfrüht. So darf bezweifelt werden, dass der OGH bei der Beurteilung der Transparenz zuletzt geworden ist. Eher scheint dessen Beurteilung langsam (zumindest etwas) besser vorhersehbar zu sein und/oder sind leidgeprüfte AGB-Verwender inzwischen schlicht übervorsichtig geworden.

