Knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten der Erneuerbare-Energien-RL III liegt ein Entwurf für ein Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) vor. Energieraumplanung, Entfall von UVP/NVP in Beschleunigungsgebieten und Trassenkorridoren, One-Stop-Shop unterhalb der UVP-Schwelle, Sonderverfahrensvorschriften und Erleichterungen bei Genehmigungsvoraussetzungen sollen Vorhaben der Energiewende fördern. Vieles davon könnte Vorbild für ein einheitliches Anlagenrecht in Österreich sein.

