Die Politik will der Kapitalisierung von Besitzstörungsansprüchen, die um sich gegriffen hat, ein Ende setzen. Der vorgelegte Ministerialentwurf der Justizministerin gegen der mit 1. 1. 2026 in Kraft treten soll, sieht vor allem kostenrechtliche Änderungen vor, die das Problem wohl lösen werden, die Verfolgung legitimer Besitzstörungen aber erschwert.

