Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist für viele Opfer ein erster bedeutender Schritt zur Durchsetzung ihrer Rechte. Sie zeigt, dass der Staat strafrechtlich relevante Vorwürfe ernst nimmt und eine Aufklärung des Sachverhalts in Reichweite rückt. Trotz teils erheblicher Investitionen des Opfers an Zeit und Geld werden jedoch mehr als die Hälfte aller Verfahren eingestellt (FN ) - teils zu Recht, teils ohne vollständige Ausschöpfung der behördlichen Aufklärungspflicht. In solchen Fällen bleibt Opfern nur der Weg eines Fortführungsantrags. Doch dieser ist an strenge prozessuale Vorgaben geknüpft und bleibt erfolglos, wenn er die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Diese Checkliste soll eine praxisnahe Unterstützung bieten - mit dem Ziel, die Erfolgsaussichten qualifizierter Fortführungsanträge zu verbessern.

