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Keine Parteistellung einer Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2025/419ecolex 2025, 758 Heft 10 v. 29.10.2025

1. Im Konzessions(wieder)erteilungsverfahren nach dem KflG kommt einer Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft gem § 17 ÖPNRV-G 1999, in deren Verbundraum die beantragte Linie fällt, keine Parteistellung zu.

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