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Zweckzuschuss Pflege: Anwendungsbereich des Zusatz-KV

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2025/416ecolex 2025, 749 - 750 Heft 10 v. 29.10.2025

Die Zweckzuschüsse gem § 2 EEZG sind nur für Entgelterhöhungen zu verwenden, die dem Pflege- und Betreuungspersonal der in § 3 Abs 1 Z 1 bis 4 EEZG genannten Berufsgruppen (nach Z 1 Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gem GuKG) gebühren.

9 Ob A 32/25h

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