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Unzulässiger Ausschluss von geschlechtsangleichenden Operationen in der Krankenversicherung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAlexander Figlecolex 2025/392ecolex 2025, 725 Heft 10 v. 29.10.2025

1. Nach § 1c VersVG darf der Faktor Geschlecht nicht zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen für Frauen und Männer führen. Aus einer verfassungsrechts- und richtlinienkonformen Auslegung ergibt sich, dass unter dem Faktor Geschlecht auch Transidentität und Intergeschlechtlichkeit zu verstehen ist. Eine Ungleichbehandlung dieser Gruppe gegenüber Männern und Frauen ist daher ebenso eine Diskriminierung.

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