In einer neuen Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage zum Prüfungsumfang des Außerstreitrichters bei der Beurteilung der Angemessenheit des Mietzinses im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG.
Schlagwörter:
Außerstreitverfahren; Streitverfahren; Mietzinsüberprüfung; Außerstreitrichter; Kognitionsbefugnis.

