Über das Ziel der Entgelttransparenz-RL (EU) 2023/970 , den in Entgeltfragen bestehenden Gender-Pay-Gap zu reduzieren, besteht Einigkeit. Die Beurteilung von Gleichheit und Gleichwertigkeit stößt jedoch auf theoretische und praktische Probleme. Der vorliegende Beitrag stellt strukturelle Überlegungen zur Beurteilung von Gleichheit und Gleichwertigkeit von Tätigkeiten und daraus mögliche Konsequenzen für die österreichische Arbeitsrechtspraxis vor.

