1. Sind Art 15 Abs 1 RL (EU) 2019/790 und Art 3 Abs 2 RL 2001/29/EG dahin auszulegen, dass es eine öffentliche Wiedergabe darstellt, wenn in den Antworten eines auf LLM basierenden Chatbots ein Text, der mit dem Inhalt von Websites von Presseverlagen in einem Ausmaß identisch ist, dass er bereits unter den Schutz von Art 15 RL 2019/790 fällt, sichtbar gemacht wird? Falls ja: Ist es relevant, dass es sich um das Ergebnis eines Prozesses handelt, in dem der Chatbot lediglich auf der Grundlage von beobachteten Mustern das folgende Wort vorhersagt?

