Hat ein AG aufgrund ihm bekannter Umstände Zweifel an der Einsatzfähigkeit eines AN, ist er verpflichtet, eine Gefahrenevaluierung unter besonderer Berücksichtigung des Gesundheitszustands des Versicherten im Hinblick auf die ihm aufgetragenen Arbeiten vorzunehmen.
9 Ob A 23/25k

