Die Existenz einer kollektivvertraglichen Friedenspflicht wird von der hM nicht infrage gestellt, lediglich ihre dogmatische Begründung ist im Detail umstritten. Im jüngeren Schrifttum wird jedoch vereinzelt versucht, die Friedenspflicht weitreichend zu relativieren oder gar einen Verstoß gegen Art 11 EMRK zu konstatieren. Aus diesem Anlass untersucht der vorliegende Beitrag Reichweite und Grundrechtskonformität der kollektivvertraglichen Friedenspflicht.

