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Die Reparaturklausel nach der EU-Designrechtsreform

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtBeitragAufsatzManfred Bücheleecolex 2025/363ecolex 2025, 669 - 671 Heft 9 v. 2.10.2025

Eine normative Klarstellung zur Reichweite des Designschutzes von Ersatzteilen war seit langem überfällig. Die Neufassung ist folglich ein zentraler Bestandteil der europäischen Designrechtsreform. Die neue Reparaturklausel gilt ausschließlich für formgebundene Bauteile komplexer Erzeugnisse und nur für Reparaturzwecke. Spezifische Informations- und Sorgfaltspflichten sorgen für ein sicheres Umfeld für den Vertrieb von Ersatzteilen.

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