Der OGH legt dem EuGH die folgenden Vorlagefragen zur Vorabentscheidung betreffend der EU-Sanktionenverordnung 2014 vor:
1. Ist eine von einer sanktionierten juristischen Person kontrollierte Aktionärin von der Ausübung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung schlechthin, unabhängig vom Gegenstand der Beschlussfassung, ausgeschlossen?

