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Widerruf der Nebenintervention

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2025/350ecolex 2025, 652 Heft 9 v. 2.10.2025

1. Der NI kann seinen Beitritt jederzeit (also auch noch im RM-Verfahren) widerrufen und scheidet dadurch aus dem Verfahren aus.

2. Nach § 18 Abs 1 ZPO hat die Nebenintervention durch Zustellung eines Schriftsatzes an beide Parteien zu erfolgen. Für den im Gesetz nicht geregelten Widerruf ist diese Form analog heranzuziehen.

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