Im Rahmen des Engpassmanagements beschafft der Regelzonenführer die Netzreserve mittels Ausschreibungsverfahren gem § 23b ElWOG 2010. Nach der Auswahl der technisch geeignetsten Angebote durch den Regelzonenführer muss die Regulierungsbehörde die Auswahl mit Bescheid genehmigen. Das BVwG hat jüngst die Rechte der Netzreserveanbieter entscheidend gestärkt. (FN )
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