1. Eigentumserwerb an öffentlichem Gut ist auch durch Ersitzung möglich. Ebenso können unselbständige Teilflächen eines Grundstücks, sofern dieses nicht im Grenzkataster enthalten ist, Objekt einer Ersitzung sein.
1. Eigentumserwerb an öffentlichem Gut ist auch durch Ersitzung möglich. Ebenso können unselbständige Teilflächen eines Grundstücks, sofern dieses nicht im Grenzkataster enthalten ist, Objekt einer Ersitzung sein.
