Der OGH als Kartellobergericht (KOG) hat mit Beschluss v 28. 1. 2025 (FN ) eine vom Kartellgericht (KG) zuvor verhängte Geldbuße (für einen Verstoß gegen das Durchführungsverbot der Zusammenschlusskontrolle) von 1,5 Mio Euro auf 70 Mio Euro erhöht - dies führte zu lebhaften Reaktionen aus Wissenschaft und Praxis. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, was die starke Gewichtung des weltweiten Konzernumsatzes bei der Strafbemessung durch den OGH für künftige Kartellgeldbußen in Österreich bedeuten könnte. Sodann folgt eine Anregung, das Kriterium anders zu bewerten und zu gewichten, damit für die Höhe der Geldbußen die vier anderen gesetzlichen, Kriterien im Ergebnis jeweils als gleichrangig berücksichtigt werden.

