1. Eine Fahrzeug- oder Motorenherstellerin haftet nicht nach §§ 874 und 1295 Abs 2 ABGB für Spät- und Dauerfolgen, die daraus resultieren, dass aufgrund eines - der Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung dienenden - nach dem Kauf eingespielten Software-Updates Komponenten des Abgasrückführungssystems stärker belastet werden und schneller verschleißen, wodurch es zu höheren Wartungskosten kommt.

