1. § 92b JN ist eine innerstaatliche Parallelnorm zu Art 7 Z 2 EuGVVO für jene Fälle, die nicht in den Anwendungsbereich der EuGVVO (oder des LGVÜ) fallen.
1. § 92b JN ist eine innerstaatliche Parallelnorm zu Art 7 Z 2 EuGVVO für jene Fälle, die nicht in den Anwendungsbereich der EuGVVO (oder des LGVÜ) fallen.