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Vorläufige Erhöhung des Mietzinses nach § 18a MRG bei der Dämmung eines Dachs

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2024/378ecolex 2024, 673 Heft 8 v. 7.8.2024

1. Eine Zwischenentscheidung nach § 18a MRG setzt voraus, dass das Vorliegen eines Deckungsfehlbetrags feststeht. Es muss dem Grunde nach feststehen, dass eine beachtliche Erhaltungsarbeit nach § 18 Abs 1 MRG vorliegt. Wenn dies der Fall ist, muss dem Grunde nach feststehen, dass die zu erwartenden Kosten und die stattgefundenen sowie künftigen Mietzinseinnahmen in einem Missverhältnis stehen und so den Eingriff in den Mietvertrag rechtfertigen.

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