Die am 18. 1. 2024 ergangene Entscheidung des EuGH C-562/22 , ), erteilt den wohnsitzbezogenen Ungleichbehandlungen von Unionsbürger:innen durch die Mitgliedstaaten erneut eine Absage. Der EuGH argumentierte dies mit dem Verstoß der bulgarischen Regelung gegen das Beschränkungsverbot gem Art 63 AEUV und der Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs. Im vorliegenden Beitrag werden die wesentlichen Erkenntnisse dieser Entscheidung analysiert. Dabei werden insb die Auswirkungen auf die bisherige Rsp-Linie des EuGH untersucht. Darüber hinaus wird auf allfällige Neuerungen eingegangen.