1. Wenn in einem Hotel Fernsehgeräte in den Gästezimmern und einem Fitnessraum bereitgestellt werden, wobei das Sendesignal über eine hoteleigene Kabelverteilanlage an diese Geräte weitergeleitet wird, stellt dies eine "öffentliche Wiedergabe" iSd Art 3 Abs 1 InfoRL 2001/29/EG dar.
2. Bei einer derartigen Bereitstellung ist der Hotelbetreiber nicht als "Kabelunternehmen" iSd SatKabRL 93/83/EWG anzusehen.