Trotz unterschiedlicher Regelungen weisen (quasi-)einseitige Änderungsmöglichkeiten zahlreiche Gemeinsamkeiten auf, deren Berücksichtigung stärkere Beachtung finden sollte. Neben der Verwendung bestimmter Änderungsinstrumente (ua Preisänderungs- und Zustimmungsfiktionsklauseln, gesetzliche Änderungsrechte) lassen sich auch die Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen vier verschiedenen Kategorien (Transparenz- und Informationsvorgaben, Reaktionsrechte, Inhaltsvorgaben und externe Überwachung) zuordnen, die je nach Ausgestaltung mehr oder minder intensiv verwirklicht sind. Selbst die vertragsrechtlichen Herausforderungen, wie zB der praktische Umgang mit Transparenzanforderungen und die Rechtsfolgenproblematik, gleichen sich.